Kunde werden - Wer kann Lebensmittel bekommen?
Die Gelnhäuser Tafel ist kein Supermarkt und keine staatliche oder kommunale Organisation. Wir sind ein eingetragener Verein, im Verbund der deutschen Tafeln. Grundsätzlich wird von uns nur das verteilen was uns gespendet wurde. Daher kann das Angebot auch mal unterschiedlich ausfallen. Wir dürfen die gespendeten Waren nur an hilfsbedürftige Menschen weitergeben und haben dies dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen.
Sie können Waren von der Tafel bekommen, wenn Sie im Main-Kinzig-Kreis leben und Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Hartz IV bzw. eine kleine Rente beziehen und mit diesen Leistungen ihre Grundsicherung nicht oder nur ungenügend abdecken können.
Um sicherzustellen, dass auch tatsächlich nur bedürftigen Personen bzw. Familien unsere Tafelleistung zugute kommt, werden die Berechtigungsvoraussetzungen von einer Fachkraft in unserer Geschäftsstelle überprüft. Bitte rufen Sie an, bevor sie uns dort aufsuchen und bringen Sie auf jeden Fall Originale Ihrer Unterlagen (z. B. ALG II, Hartz IV oder Rentenbescheinigung) mit. Monatliche Belastungen wie Mietzahlungen oder Schuldentilgung bleiben unberücksichtigt. Ihre Angaben werden von uns streng vertraulich behandelt.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Tafel-Ausweis und einen Termin wann Sie in einer unserer Ausgabestellen Waren abholen können. Für die zahlen Sie dann einen symbolischen Unkostenbeitrag.
Bei den von uns ausgegebenen Produkten handelt sich um Lebens- bzw. Bedarfsmittel, die qualitativ einwandfrei sind, aber von Herstellern bzw. Händlern aussortiert wurden. Das geschieht beispielsweise wegen nahender oder bereits überschrittener Terminierung der Haltbarkeitsdauer (MHD), Veränderungen im Warenangebot oder wenn Verpackungen schadhaft sind. Die Menge und Auswahl der Waren richtet sich danach, was uns von den Gebern überlassen wird.
Die Gelnhäuser Tafel haftet nicht für die von ihr ausgegebenen Produkte! Alle Waren werden nach bestem Wissen und Gewissen von unserem hierfür geschulten Personal nach Prüfung an Sie weitergegeben. Die Verwertbarkeit der Waren muss in jedem Einzelfall von Ihnen selbst kontrolliert werden.
Bitte kommen Sie jedoch zuerst in unsere Geschäftsstelle, denn ohne Tafel-Ausweis und vorheriger Prüfung Ihrer Bedürftigkeit können wir leider keine Waren an Sie ausgeben.
Für die Vereinbarung eines Termins rufen Sie uns unter der Telefonnummer : 06051 - 8 85 85 77 an.
Wir erwarten, dass Sie bei Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Situation Ihren Tafelausweis zurückgeben, da Sie damit anderen Hilfesuchenden die Möglichkeit eröffnen von unserem Angebot Gebrauch zu machen. Bei nachweislichem Missbrauch unseres Angebots behalten wir uns einen sofortigen Ausschluss und eine Sperrung der Warenausgabe vor.
Ihr Team der Gelnhäuser Tafel

